Die Bundesregierung plant einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050!
Im ersten Schritt ist daher eine Energieberatung unabdingbar. Sie erhalten einen ersten Überblick, wie Ihr Gebäude in energetischer Hinsicht verbessert werden kann. Hierzu gibt es durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die Förderung für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser zeigt Schritt für Schritt die nötigen Maßnahmen auf, aus Ihrem Gebäude ein Effizienzhausstandard zu erreichen.
Zunächst wird der Istzustand Ihres Gebäudes in Augenschein genommen. Dies betrifft vor allem das Heizungssystem, das Dach, die Fenster, die Aussenfassade und die Kellerdecke. Im Anschluss wird ein Sanierungskonzept in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans erstellt. Die Besonderheiten Ihres Gebäudes, sowie Ihre Vorstellungen und eigene Situation werden dabei berücksichtigt. Je nach Wunsch erhalten Sie einen Fahrplan für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen, oder auch für die Komplettsanierung.
Die Förderung richtet sich dabei an Personen mit Hauseigentum, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter/Pächter, sowie Nießbrauchberechtigte, sie beträgt 50% der Beratungskosten.
Werden im Anschluss auf Grundlage des individuellen Sanierungsfahrplans Sanierungsmaßnahmen umgesetzt, kann sich auch der Fördersatz der Einzelmaßnahme um 5% erhöhen, sofern die Maßnahme innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren durchgeführt wird. Hiervon ausgenommen sind Sanierungsmaßnahmen für Wärmeerzeuger. Weiterhin erhöht sich dadurch auch das förderfähige Investitionsvolumen.
Bei der Flut der unterschiedlichen Fördermöglichkeiten gilt es den Durchblick zu bewahren. Gerne berate ich Sie hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert derzeit Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die ein KfW-Effizienzhausniveau erreichen. Die BAFA fördert derzeit Maßnahmen für effiziente Gebäude als Einzelmaßnahmen.
Der Energieeffizienzexperte ist dabei für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle erforderlich, für Anlagen zur Wärmeerzeugung oder Heizungsoptimierungen ist die Einbindung des Experten optional. Sollen jedoch durch den Antragsteller mehrere Maßnahmen beantragt werden, und für mindestens eine Maßnahme wäre ein Experte erforderlich, so ist die Einbindung des Experten für die Gesamtmaßnahme nötig.
Die Förderung der KfW bezieht sich hierbei ausschließlich auf das Kreditgeschäft. Je nach Effizienzhausstufe können verschiedene Tilgungszuschüsse gewährt werden. Mehr zur KfW Förderung.
Auch die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss gefördert.
Für den Bereich Neubau gibt es z.B. den Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment - hier liegt der Standard bei KfW 55, oder den Klimafreundlichen Neubau mit dem Standard des KfW 40 Hauses. Dies kann auch zusätzlich mit Nachhaltigkeitszertifikat (QNG) gefördert werden. Weitere Infos hierüber erhalten Sie auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de
Die BAFA ist zuständig für alle Sanierungen Einzelmaßnahmen betreffend. Derzeit erhalten Sie für die Gebäudehülle 15% Zuschuss, für die Anlagentechnik 15%, für die Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) 30%, sowie für die Heizungsoptimierung bis zu 15% Zuschuss. Der Einbau effizienter Heizungsanlagen wird über die KfW bezuschusst.
Diese werden mit folgendem Fördersatz gefördert:
Diese Förderungen erhöhen sich um weitere 20% Klimageschwindigkeitsbonus, wenn bestehende funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder Ihre mind. 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen und die alte Heizung fachgerecht demontieren und entsorgen.
Weitere 20% Zuschuss sind möglich über einen Einkommensbonus, wenn das Haushaltsjahreseinkommen max. 40.000€ beträgt.
Natürlich gibt es weitere Fördermöglichkeiten durch die Länder und Kommunen. Was für Sie die beste Lösung ist, erörtern wir gerne im gemeinsamen Gespräch.